aus dem Archiv
Unternehmenssicherheit & Persönlichkeitsrechte
Die zahlreichen Meldungen über die Praktiken diverser Einzelhandelsunternehmen hinsichtlich der Überwachung ihrer Arbeitnehmer verdeutlichen die Aktualität und praktische Relevanz dieser Thematik.
Qualifizierte Private Ermittler wissen, dass zur ordnungsgemäßen Betriebsführung der Unternehmen wirtschaftliche und rechtlich zulässige Kontrollen erforderlich sind und bieten dementsprechend den Wirtschaftsunternehmen und Handelseinrichtungen ihre externen Dienstleistungen an.
Pressemitteilung BID e.V.
BKA-Lagebild Korruption 2007
Korruption ist ständiger Bestandteil bei der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität: „Im Jahr 2007 wurden vom BKA und den Landespolizeidienststellen 9.563 Korruptionsstraftaten und damit 38 % mehr als im Vorjahr (6.895) registriert.Korruption 2007 hier weiterlesen
Bekannte Fälle der Betriebsspionage
Betriebsspionage: der Fall der Firma Bombardier aus Neuruppin, August 2005
Betriebsspionage: der Fall Haefrati mit dem Einsatz "Trojanischer Pferde", Israel 2005
Unternehmenssicherheit & Persönlichkeitsrechte
Arbeitnehmerüberwachung
BID-Detektive - keine Handlanger zum „gläsernen Mitarbeiter“
Die zahlreichen Meldungen über die jüngsten Praktiken diverser Einzelhandelsunternehmen hinsichtlich der Überwachung ihrer Arbeitnehmer verdeutlichen die Aktualität und praktische Relevanz dieser Thematik. Neben den aufgezeigten schwerwiegenden Verletzungen der Persönlichkeitsrechte einzelner Mitarbeiter wird der Eindruck erweckt, dass betriebliche Kontrollen gegenüber Arbeitnehmern unter Einsatz von Detektiven hinsichtlich ihrer Qualität und Quantität permanent zunehmen. Aus diesem Anlass sieht sich der Vorstand des BID zu folgender Stellungnahme veranlasst:
Private Ermittler werden durch Unternehmen und Arbeitgeber seit jeher dann eingeschaltet, um beispielsweise Vertragsverletzungen von Arbeitnehmern festzustellen, aufzuklären und zu beweisen. Wird ein Arbeitnehmer einer Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten überführt, kann u.U. auf eine prozessuale arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung verzichtet werden. Damit zählt der Einsatz von Detektiven zur praxisrelevanten und rechtlich zulässigen Form der Arbeitnehmerüberwachung.
Arbeitsrechtlich bestehen diverse technische als auch nichttechnische Möglichkeiten zur zulässigen Überwachung von Arbeitnehmern. Dennoch bedarf der Detektiveinsatz einer stetigen strengen rechtlichen Bewertung bezüglich der Vorgehensweisen und eingesetzten Mittel. Wie akut und rechtlich differenziert allerdings die Problematik der Zulässigkeit und Grenzen der Kontrolle der Arbeitnehmer einzuordnen ist, verdeutlicht der unterschiedliche Meinungsstand in der höchstrichterlichen Rechtsprechung und im rechtstheoretischen Schrifttum. Dementsprechend schmal ist auch die ständige Gratwanderung hinsichtlich der Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers und seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung gegenüber den Überwachungsinteressen des Arbeitgebers.
Qualifizierte Private Ermittler wissen, dass zur ordnungsgemäßen Betriebsführung der Unternehmen wirtschaftliche und rechtlich zulässige Kontrollen erforderlich sind und bieten dementsprechend den Wirtschaftsunternehmen und Handelseinrichtungen ihre externen Dienstleistungen an.
Die unterschiedlichsten verbandsinternen Maßnahmen des BID zur Qualifizierung und Sensibilisierung seiner Mitglieder erfolgen permanent unter Einbeziehung der aktuellen Erkenntnisse aus der Fortschreibung und Spruchpraxis des Arbeitsrechts, damit Private Ermittler im Spannungsfeld zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern nicht zum Handlanger engstirniger Interessenvertreter werden.
Dennoch belegt die Praxis, dass es durchaus Detekteien gibt, die fachlich unkorrekt, ohne jegliche Prüfung rechtlicher Zulässigkeit oder Abwägung von Interessen und Verhältnismäßigkeiten als auch mit mangelnder arbeitsrechtlicher Sensibilität zu Werke gehen und sich auf das Erbringen „technischer Dienstleistungen“ zurückziehen. Dies wirkt sich speziell im Groß- und Einzelhandel mit jährlich über 400.000 aufgedeckten Straftaten besonders drastisch aus.
Der Einsatz qualifizierter Detektive ist letztendlich zur Verhinderung der vielfältigen Delikte des Warendiebstahls sowie zur Aufklärung der Ursachen von Inventurdifferenzen und Personalstraftaten zwingend erforderlich.
Oftmals handelt es sich hierbei um so genannte „Kaufhausdetektive“, die rechtlich dem Bewachungsgewerbe zugeordnet werden und als Bewachungskräfte im Groß- und Einzelhandel tätig sind. Deren fachliche Ausbildung sich überwiegend auf die gemäß § 34a der Gewerbeordnung geforderte IHK- Unterrichtung beschränkt und keinerlei detektivspezifische Fortbildungsthemen beinhalten.
Neben dieser personellen Bewachung des Warenbestandes wurden in den vergangenen Jahren durch die Handelsunternehmen sehr massiv die technischen Möglichkeiten zur Abwehr von gegen den Handel gerichteter Straftaten „aufgerüstet“. Der Einsatz von Kameras und der elektronischen Warensicherung zählt beispielsweise seit Jahren zu den gängigsten technischen Mitteln, um straf- oder arbeitsrechtliche Situationen in Unternehmen festzustellen. Sei es aus Gründen der Prävention oder zur unmittelbaren Aufklärung bestehender rechtsrelevanter Tatvorgänge. Die darüber gewonnenen Erkenntnisse können bis zur höchstrichterlichen Instanz als zulässiges Beweismittel gewürdigt werden, sind aber strikt an klar definierte Voraussetzungen und Regelungen gebunden.
So kommt verdeckt installierte Videotechnik grundsätzlich nur in Ausnahmefällen bei konkret begründetem Tatverdacht und als letztes Mittel zur Anwendung, wenn zuvor andere Mittel und Vorgehensweisen zum Erkennen und Überführen eines Tatverdächtigen nicht zum Erfolg geführt haben, oder wo ein anderweitiges Vorgehen nicht möglich ist.
Beispiel: Der Griff einer ungetreuen Kassiererin in die Kasse kann nicht immer über die Beobachtung, durch so genannte Testkäufe oder Ehrlichkeitstests nachgewiesen werden.
Der Einsatz dieser technischen Möglichkeiten erfordert in jedem Einzelfall speziell geschulte und praxisbewährte Private Ermittler.
Leider gehört es zur täglichen Praxis der Handelsunternehmen, dass solche Aufgaben obligatorisch an die mit reinen Bewachungsaufgaben betrauten Kaufhausdetektive übertragen werden.
Dadurch sind solche massiven illegalen Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Angestellten aber auch der Kundschaft eigentlich durch das Organisationsverschulden der Handelseinrichtungen (und dem selbst auferlegten Sparzwang des Handels – der Einsatz eines Privaten Ermittlers kosten ca. das 3- 4 Fache gegenüber dem so genannten Kaufhausdetektiv) vorprogrammiert und unvermeidbar. Der Vorstand des BID vertritt, aus Kenntnis dieser Gegebenheiten, seit jeher den Standpunkt, dass seitens des Gesetzgebers endlich eindeutige gesetzliche Regelungen für die Zulassung detektivischer Dienstleistungen geschaffen werden sollten.
aus der Pressemitteilung des „Bundes Internationaler Detektive e.V.“ zurück
BKA-Lagebild Korruption 2007
Bundeskriminalamt veröffentlicht Zahlen für Deutschland
Im Jahr 2007 wurden vom BKA und den Landespolizeidienststellen 9.563 Korruptionsstraftaten und damit 38 % mehr als im Vorjahr (6.895) registriert. Der Anstieg der Fallzahlen ist auf mehrere Großverfahren mit einer Vielzahl festgestellter Einzelstraftaten zurückzuführen. So wurden in einem in Berlin geführten Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Führerscheinprüfungen nahezu 3.500 Einzelstraftaten erfasst.
Die Anzahl der Ermittlungsverfahren ist dagegen gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant geblieben: 1.599 Ermittlungsverfahren wurden im Jahr 2007 gemeldet; 2006 waren es 1.609.
Bei den so genannten Begleitdelikten, also den direkt mit Korruptionsstraftaten zusammenhängenden Straftaten (z. B. Betrugs- und Untreuehandlungen, Urkundenfälschung, Strafvereitelung), wurde im Jahr 2007 mit 1.478 Straftaten (2006: 1.776) der niedrigste Wert in den vergangenen fünf Jahren registriert.
Im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten wurden insgesamt 2.323 Tatverdächtige polizeilich bekannt, davon 1.218 Korrumpierende (so genannte „Geber“) und 1.105 Korrumpierte (so genannte „Nehmer“).
Die Tatverdächtigen sind den unterschiedlichsten Berufsgruppen und Branchen zuzuordnen; Schwerpunkte liegen wie im Jahr 2006 bei den Gebern im Bau- und Dienstleistungsgewerbe sowie bei den Nehmern im Bereich der öffentlichen Verwaltung.
Bei den Vorteilen auf der Nehmerseite bilden wie in den Vorjahren Sachzuwendungen und Zuwendungen von Bargeld den Schwerpunkt. Das bevorzugte Zielfeld korruptiven Handelns auf der Geberseite lag, ebenso wie in den Vorjahren, im Bereich „Erlangung von Aufträgen“.
Bewertung und Ausblick
Im Jahr 2007 ist, gemessen an den gemeldeten Ermittlungsverfahren, keine gravierende Änderung der Korruptionslage in Deutschland feststellbar. Der Anstieg der Fallzahlen ist durch mehrere Großverfahren mit einer Vielzahl festgestellter Einzelstraftaten zu erklären. Gleichwohl ist - nicht zuletzt durch die mediale Darstellung herausragender nationaler und internationaler Korruptionsfälle - eine zunehmende Sensibilität und gesteigerte Wahrnehmung für das Phänomen und dessen schädliche Auswirkungen zu erkennen. Dies zeigt sich z. B. in der steigenden Zahl der Einrichtung so genannter Compliance-Bereiche in den Unternehmen.
Die Tatsache, dass statistisch gesehen die öffentliche Verwaltung schwerpunktmäßig von Korruption betroffen ist, ist auch darauf zurückzuführen, dass dort mittlerweile flächendeckend Anti-Korruptionsprogramme und entsprechende Kontrollsysteme eingeführt wurden.
Positiv ist zu werten, dass der überwiegende Anteil der Verfahren wie in den Vorjahren auf Grund externer Hinweise eingeleitet wurde. Dies zeigt, dass die Bereitschaft zur Anzeige von Korruptionsstraftaten weiter anhält und die diesbezüglichen Sensibilisierungsmaßnahmen Wirkung zeigen.
Durch das Inkrafttreten des Strafrechtsänderungsgesetzes am 01.01.2008 wurden die Delikte Bestechung und Bestechlichkeit (§§ 332, 334 StGB) sowie Bestechung und Bestechlichkeit im wirtschaftlichen Verkehr (§ 299, unter der Voraussetzung des § 300 Satz 2 StGB) in den Straftatenkatalog des Paragrafen 100 a der Strafprozessordnung (StPO) aufgenommen.
Dies hat die Ermittlungsmöglichkeiten bei der Bekämpfung der Korruptionskriminalität verbessert und neue Wege der Beweisführung eröffnet. Inwieweit sich dies bereits im Jahr 2008 statistisch auswirkt, bleibt abzuwarten.
BKA-Präsident Jörg Ziercke: „Wettbewerbsverzerrung, Verlust von Arbeitsplätzen, Reputationsverluste ganzer Wirtschaftszweige bis hin zu Vertrauensverlusten in die Funktionsfähigkeit der bestehenden Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung – Korruption hat weitreichende wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen. Ermittlungen gegen internationale Korruptionsgeflechte zeigen zudem, dass die Gewinnspannen in diesem Deliktsfeld enorm hoch sind.“ Im Rahmen der BKA-Herbsttagung vom 12.-14.11.2008, die sich in diesem Jahr dem Thema „Wirtschaftskriminalität und Globalisierung“ widmet, werden Sicherheitsexperten, Vertreter von Polizei, Justiz, Forschung und Lehre bei der Behandlung bedeutender Phänomene der Wirtschaftskriminalität auch auf das Deliktsfeld Korruption eingehen.
Weitere Einzelheiten zur BKA-Herbsttagung finden Sie auf der Homepage des BKA, www.bka.de unter Veranstaltungen, sowie zum Lagebild Korruption unter Berichte und Statistiken --> Kriminalitätslage. zurück
Betriebsspionage: der Fall der Firma Bombardier
Neuruppin, August 2005
16.08.2005 –Betriebsspionage gegen ein in Brandenburg niedergelassenes Unternehmen aufgedeckt (LKA)Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Neuruppin
Die Schwerpunktabteilung Korruption der Staatsanwaltschaft Neuruppin und das LKA Brandenburg ermitteln derzeit gegen mehrere Tatverdächtige wegen des Verrats von Geschäfts-und Betriebsgeheimnissen zum Nachteil der in Brandenburg ansässigen Firma Bombardier.
Nach den bisherigen Ermittlungen hat sich ein aus Berlin stammender früherer Mitarbeiter der Firma Bombardier seit 2002 in einer Vielzahl von Fällen widerrechtlich Zutritt zum Betriebsgelände und zu den Büroräumlichkeiten der geschädigten Firma in Hennigsdorf verschafft und dort technische Unterlagen und Ausschreibungsunterlagen, die jeweils Geschäfts-bzw. Betriebsgeheimnisse verkörpern, eingesehen oder an sich genommen. Die Unterlagen oder die daraus gewonnenen Erkenntnisse hat er sodann einem weiteren Tatverdächtigen – nämlich dem Geschäftsführer eines in Nordrhein–Westfalen ansässigenKonkurrenzunternehmens der Fa. Bombardier -gegen Zahlung erheblicher Geldbeträge überlassen.
Der frühere Mitarbeiter war erst kürzlich auf dem Betriebsgelände der Firma Bombardier in Hennigsdorf auf frischer Tat vom Wachschutzpersonal gestellt und anschließend vorläufig festgenommen worden. Das Verfahren begann dementsprechend mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Neuruppin erließ daraufhin das AG Berlin-Tiergarten gegen ihn Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr. Nachdem auch der in NRW ansässige Mittäter ermittelt und vorläufig festgenommen werden konnte und umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen in Brandenburg,
Berlin und Nordrhein-Westfalen realisiert worden waren, konnte der Haftbefehl nunmehr gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt werden. Bei den Durchsuchungen wurden umfangreiche, zweifelsfrei der Fa. Bombardier gehörende Betriebsunterlagen sichergestellt.
Daraufhin haben die vorbezeichneten Beschuldigten die Tatvorwürfe im Kern eingeräumt.
Die Ermittlungen, insbesondere auch zu den Auswirkungen und auch zur konkreten Schadenshöhe, welche nach dem derzeitigen Ermittlungsstand jedenfalls als erheblich eingeschätzt werden, dauern an.
Durch die Aufmerksamkeit des Wachschutzunternehmens und die unverzügliche Einleitung
umfangreicher prozessualer Maßnahmen durch Staatsanwaltschaft und LKA konnten die bestehende Struktur aufgedeckt und weitere Wettbewerbsnachteile und daraus erwachsende Schäden für die Fa. Bombardier verhindert werden.
Neuruppin, 16.08.2005
Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Neuruppin
Brandenburg / Berlin
Maerkische Allgemeine
17.08.2005 Spione nach Jahren enttarnt
Millionenschaden durch größten Fall von Werksspionage in Brandenburg
Die Ermittlungsbehörden in Brandenburg haben den größten Fall privater Werksspionage im Lande aufgedeckt. Wenigstens zwei Beschuldigte im Alter von 58 und 65 Jahren sollen dem in Hennigsdorf (Oberhavel) ansässigen Bahnhersteller Bombardier seit mehreren Jahren einen "als erheblich
eingeschätzten" Sachschaden zugefügt haben, teilten die Staatsanwaltschaft Neuruppin und das Landeskriminalamt gestern gemeinsam mit. Der durch Spionage entstandene Verlust für Bombardier soll sich nach MAZ-Informationen auf bis zu sieben Millionen Euro belaufen. Die beiden Beschuldigten aus Berlin und Mülheim an der Ruhr hätten die ihnen zur Last gelegten Tatvorwürfe "im Kern eingeräumt", teilte Oberstaatsanwalt Frank Winter mit.
Wie genau die Werksspionage ablief, ist im einzelnen noch nicht geklärt, vermutlich aber so: Der 65-jährige Entwicklungsingenieur Dieter M. hatte nach seinem Ausscheiden aus dem Hennigsdorfer Unternehmen 1999 geheime Firmenunterlagen besorgt -ob mit fremder Hilfe, ist noch fraglich. Zumindest seit 2002 hatte sich M. nach Erkenntnissen der Ermittler in zahlreichen Fällen "widerrechtlich Zutritt zum Betriebsgelände und zu den Büroräumlichkeiten" verschafft. Dort soll er detaillierte Bauteilebeschreibungen und
Ausschreibungsunterlagen, "die jeweils Geschäfts-bzw. Betriebsgeheimnisse" darstellten, kopiert oder entwendet haben. Diese geheimen Papiere soll der Ingenieur einer kleinen Firma in Essen verkauft haben. Der Berliner Ingenieur soll so im Laufe weniger Jahre um die 50 000 Euro kassiert haben. Für die Firma aus dem Ruhrgebiet -bei der M. nach 1999 angestellt gewesen sein soll -waren die Papiere diesen Betrag zweifellos wert: Erstens konnte die Firma die von Bombardier entwickelten Produkte ohne eigene, teure Forschung imitieren und, zweitens, sogar unter den von den Hennigsdorfern verlangten Preisen anbieten. Die ausspionierten Ausschreibungsunterlagen ermöglichten solches Preisdumping. "Wir müssen davon ausgehen, dass einige lukrative Aufträge so an Bombardier vorbeigegangen sind", sagt ein Ermittler.
In dem Hennigsdorfer Unternehmen hatte man sich, wie man hört, schon seit einiger Zeit gewundert, dass baugleiche Produkte preiswerter angeboten wurden. Offenbar merkte man, "dass etwas nicht stimmt". Es wurde sogar "lange Zeit vermutet, dass es Unterstützung aus dem Werk gibt". Nachzuweisen war den Werksspionen jedoch zunächst nichts. Sogar Ermittlungen einer Spezialabteilung der Kriminalpolizei im Schutzbereich Oberhavel endeten nur damit, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren 2002 ergebnislos einstellte.
Dass die Spione drei Jahre später dennoch enttarnt wurden, ist wohl einem Zufall zuzuschreiben. Am Freitag, dem 22. Juli, als für die meisten Beschäftigten längst das Wochenende eingeläutet war, hatte Rentner M. auf dem Betriebsgelände von Bombardier in Hennigsdorf noch gut zu tun. Er war schon auf dem Rückzug aus dem Bürokomplex, als der Werkschutz den ehemaligen Mitarbeiter gegen 21.25 Uhr festnahm. Wenig später nahm die alarmierte Polizei Dieter M. Unterlagen ab, die niemals in seinem Besitz hätten sein dürfen. Bei der Durchsuchung seiner Berliner Wohnung am nächsten Tag entdeckten die Beamten weiteres Geheimmaterial des Bahnherstellers. Vier Tage später folgten Durchsuchungen in
Essen und Mülheim, dem Wohnsitz des Mitbeschuldigten. Gegenüber der MAZ wollte der 58-Jährige mit dem Hinweis auf die laufenden Ermittlungen gestern keine Stellungnahme abgeben. Peter E. Anwalt will nach eigenem Bekunden frühestens heute öffentlich Stellung beziehen.
Verurteilungen wegen privater Werksspionage sind in Brandenburg bisher nicht bekannt. Nach MAZ-Informationen gibt es lediglich sehr wenige Ermittlungsverfahren, die jedoch weit bedeutungsloser sind als dieser Fall.
FRANK SCHAUKA NEURUPPIN/HENNIGSDORF zurück
Der Fall Haefrati Israel
Betriebsspionage: durch den Einsatz "Trojanischer Pferde", Israel 2005
Industriespionage per CD - Screen-Shots im Minutentakt
Der bisher größte Fall von Industriespionage in Israel weitet sich auch nach Deutschland aus. Im Kreis Freudenstadt durchsuchte die Polizei die Wohnung eines Israelis mit deutscher Staatsangehörigkeit, der als ein Hauptverdächtiger gelte, wie die Behörden in Rottweil am Dienstag mitteilten.
In Israel und Großbritannien nahm die Polizei inzwischen etwa 20 Wirtschaftsmanager und Privatdetektive fest, die sich mit Einsatz eines Computervirus gezielt Informationen über Konkurrenzunternehmen beschafft haben sollen.
Im Auftrag von Privatdetektiven wurden den Ermittlungen zufolge mit Viren infizierte CDs an die Firmen versendet. Die als vermeintliche Geschäftsofferten und Projektvorschläge an die Führungskräfte adressierten CDs installierten Trojaner auf deren Computern.
Diese Computerprogramme übermittelten von den Betroffenen unbemerkt per Internet Firmendaten. Teilweise wurden im Minutentakt Screen-Shots gesendet. Von herkömmlichen Virenscannern waren die eingesetzten Trojaner nicht zu erfassen. Ob Firmen in Deutschland angegriffen wurden, ist noch unklar.
Die israelische Polizei geht nach Medienberichten davon aus, dass mehr als 60 Firmen in Israel und im Ausland ausspioniert wurden. Beamte nahmen am Dienstag in Israel einen weiteren Privatdetektiv fest, während mehrere Beschuldigte in Hausarrest entlassen wurden. "Es ist unmöglich, die Zahl der betroffenen Unternehmen anzugeben. Jeden Tag finden wir neue Details, und gigantischen Mengen an Informationen werden untersucht", wurde ein Ermittler zitiert.
Trojanisches Pferd in israelischen Großunternehmen
Von Ulrich W. Sahm, Jerusalem
Amnon Jakonte gehört nicht zu den berühmtesten Schriftstellern Israels. Gleichwohl wurde er überschüttet mit Kritik an Kapiteln seines neuesten Buches "L - wie die Lüge". Einige Kapitel geisterten sogar im Internet herum. Doch das Buch war noch gar nicht fertig und Jakonte glaubte, dass es nur auf seinem Heim-PC gespeichert sei.
Jakonte ahnte Schlimmstes. Bei der Polizei äußerte er den Verdacht, dass der Computerfachmann Michael Haefrati, der ehemalige Schwiegersohn seiner Frau, böse Rache wegen Familienkrach nach seiner Scheidung verübt haben könnte. Haefrati sei mit einem so genannten "Trojanischen Pferd", einem Computervirus, in den PC von Jakonte eingedrungen. Haefrati habe nicht nur den unfertigen Roman, sondern auch private Briefe und Adressenlisten herausgeholt und verbreitet.
Was ursprünglich wie ein schlechter Witz bei einer Privatfehde aussah, entpuppte sich bald als die umfassendste Wirtschaftsspionage in der Geschichte Israels. Alle verfügbaren Polizeiermittler der Abteilung für Betrugsdelikte wurden eingezogen, sich nur noch um "trojanische Pferde" zu kümmern. Im Rahmen der "Operation Pferderennen" wurden am Wochenende 18 Direktoren oder führende Mitarbeiter der größten und bekanntesten Firmen Israels festgenommen. Ein Polizei-Team wurde nach Deutschland geschickt, weil wohl auch deutsche Firmen betroffen sind.
Wie sich nach wochenlangen geheimen Ermittlungen herausstellte, spionierte der Importeur von Volvo gegen Champion Motors, dem Vertreter von Volkswagen in Israel. Der Betreiber von Satellitenfernsehen "Yes" stahl die Kundenlisten des Kabelnetzbetreibers "Hot". Die Handybetreiber Cellcom und Pelephone spionierten die Computer ihres Konkurrenten Orange aus. Die Liste ist lang und sehr namhaft. Die bekanntesten israelischen Großfirmen, Kaufhausketten und Verkäufer von Mineralwasser, Nahrungsmittelhersteller und Computerfirmen werden da entweder als Spione genannt oder als Opfer.
Der gemeinsame Nenner ist ein "Trojanisches Pferd", das der oben genannte Schwiegersohn des Schriftstellers entwickelt hat und gewinnbringend an Detektivfirmen verkauft habe. Die wiederum betrieben angeblich im Auftrag einiger Großfirmen Werkspionage bei den jeweiligen Konkurrenten. Das Virusprogramm wurde per Email verbreitet oder über eine Präsentations-Disc mit verlockenden Angeboten. Die Detektive konnten in die infizierten Computer eindringen und deren Inhalte "wie im Spiegel" anschauen, ohne dass die Betroffenen es bemerkten. So wurden vertrauliche Adressenlisten, geheime Daten über Produkte, Strategiepläne und jede andere abgespeicherte Information der jeweiligen Konkurrenten beschafft. Das von Michael Haefrati entwickelte "Trojanische Pferd" ist angeblich so ausgeklügelt, dass es von keinem Anti-Virus-Programm entdeckt wird.
Solche Informationen sind goldwert. Den ausspionierten Unternehmen sei Schaden in Milliardenhöhe entstanden. Bei der israelischen Polizei gingen hunderte Anträge aus aller Welt ein, das "Trojanische Pferd" zu erhalten, um ein Gegenmittel zu entwickeln. Niemand weiß, wie viele Firmen Spionage betrieben haben und wie viele Firmen Opfer wurden. Die Reise eines israelischen Kriminalistenteams nach Deutschland ist ein Hinweis dafür, dass sich das Spionagenetz nicht nur auf Israel beschränkt.
Der Erfinder des "Trojanischen Pferdes" und seine Freundin, die angeblich den "Vertrieb" der Erfindung übernommen hat, sind am Wochenende auf Bitten der israelischen Polizei in London verhaftet worden. "Die etwas eigentümliche Beschwerde eines drittklassigen Schriftstellers bei der Polizei löste ein Erdbeben in der israelischen Wirtschaft aus, mit noch unmessbaren Folgen", kommentiert eine Zeitung den Skandal, dessen voller Umfang noch unbekannt ist.
© Ulrich Sahm/haGalil.com zurück